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Grundsätzliches
- Die Qualifizierungsmaßnahme wird angeboten, wenn entsprechender Bedarf von Landesbehörden angemeldet wird. Das Ministerium des Innern führt dazu regelmäßig Bedarfsabfragen durch.
- Das Qualifizierungsangebot steht allen Regierungsbeschäftigten der allgemeinen Landesverwaltung NRW offen.
- Geregelt ist die Qualifizierungsmaßnahme in einem Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie befähigen, Mitarbeiterfunktionen auf der Funktionsebene der/des Verwaltungsfachangestellten wahrzunehmen.
Voraussetzungen
- Unbefristete Beschäftigung im Landesdienst
- Mindestens fünfjährige Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Landes NRW
- Anrechenbarkeit von Zeiten einer verwaltungsnahen Ausbildung im Landesdienst
- Positives Votum der Stammdienststelle
- Erfolgreiche Teilnahme an einem überörtlichen Auswahlverfahren
Fortbildungsinhalte
- Rechtsfächer (z.B. Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Beamtenrecht)
- Wirtschaftsfächer (z.B. Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft, Bürgerliches Recht)
- Methodische Kompetenzen (z.B. Verwaltungsorganisation) Kommunikationstechnik
- ca. 600 Unterrichtsstunden
Fortbildungsablauf
- Die Fortbildung wird berufsbegleitend jeweils an zwei Unterrichtstagen in der Woche grundsätzlich im Institut der öffentlichen Verwaltung und zusätzlich - je nach Bewerberaufkommen - bei einer oder mehreren Bezirksregierungen durchgeführt.
- In vier Fächern sind schriftliche Prüfungen abzulegen.
- Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt eine praktische Prüfung.
- Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ca. 14 Monate.
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