SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Qua­li­fi­zierung zum Ver­wal­tungs­fachwirt (m/w/d)

Eine Frau unterhält sich mit einem Mann, der von hinten zu sehen sit

Grund­sätz­liches

  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird angeboten, wenn entsprechender Bedarf von Landesbehörden angemeldet wird. Das  Ministerium des Innern führt dazu regelmäßig Bedarfsabfragen durch.
  •  Das Qualifizierungsangebot steht allen Angestellten der Landesverwaltung NRW offen.
  • Geregelt ist die Qualifizierungsmaßnahme in einem Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes NRW. Ziel der Qualifizierung: Die Teilnehmer/-innen sollen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie befähigen, Aufgaben sachbearbeitender Funktionen in der allgemeinen Verwaltung des Landes selbständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Vor­aus­set­zungen

•    Bei Verwaltungsfachangestellten und entsprechend ausgebildeten Angestellten des Landes: mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten.
•    Bei sonstigen Angestellten: mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten entsprechen.
•    Erfolgreiche Teilnahme an einem überörtlichen Auswahlverfahren.  

Fort­bil­dungs­inhalte

•    Rechtsfächer (z.B. Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Beamtenrecht, Bürgerliches Recht, Ordnungsrecht)
•    Methodische Kompetenzen z.B. Verwaltungsorganisation,  Kommunikationstechnik)
•    ca. 1.200 Unterrichtsstunden

Fort­bil­dungs­ablauf

•    Die Qualifizierung wird berufsbegleitend in drei Unterrichtsblöcken von je 12 Wochen am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes NRW in Hilden durchgeführt.
•    Darüber hinaus finden Thementage während der exemplarischen praktischen Einweisung statt.
•    Im Anschluss an die Qualifizierung findet eine Prüfung statt.
•    Die Qualifizierungsmaßnahme dauert bis zu 2 Jahren.