Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von 16 Kreiswahlbewerberinnen/Kreiswahlbewerbern in den Wahlkreisen 86, 87, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen.
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