Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Der Bundeswahlausschuss hat am gestrigen Tage die dort eingegangenen Beschwerden gegen die vom Landeswahlausschuss am vergangenen Freitag getroffenen Entscheidungen zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der vom Landeswahlausschuss zugelassenen Zahl von 18 Landeslisten für die Bundestagswahl in NRW. Beschwerde eingelegt hatten 4 Parteien gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten. Diese Zurückweisungen hat der Bundeswahlausschuss bestätigt. In allen Fällen lag die erforderliche Anzahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht vor.
„Dass 18 Parteien in der kurzen Vorbereitungszeit zulassungsfähige Landeslisten eingereicht haben, ist ein gutes Zeichen für die lebendige Demokratie in NRW“, sagte Landeswahlleiterin Monika Wißmann. Auf dem Stimmzettel befinden sich jetzt 9 Parteien, die bereits im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten sind, und 9 kleine Parteien, die die für ihre Zulassung erforderlichen 2.000 Unterstützungsunterschriften sammeln konnten. „Damit haben die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen am Wahltag die Auswahl zwischen einem großen Spektrum an Parteien“, so die Landeswahlleiterin. An die Wahlberechtigten in NRW wendet Sie sich mit dem Appell: „Informieren Sie sich jetzt über die Programme der Parteien, um herauszufinden, wem Sie ihre Stimme am Wahltag geben möchten. Und nehmen Sie in jedem Fall Ihr Stimmrecht am 23. Februar 2025 wahr. So nehmen Sie Einfluss darauf, welche Parteien mit welchem Gewicht im neuen Bundestag vertreten sein werden.“
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw und - auch zu den Parteien - im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de.
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