SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Vor­ge­zogene Bun­des­tagswahl 2025

Bundestagplenum

Bun­des­tagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 hat am 23. Februar 2025 stattgefunden.

Am 11. März hat der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis für Nordrhein-Westfalen sowie die vorläufig als gewählt geltenden NRW-Abgeordneten für den neuen Bundestag festgestellt.

Den vollständigen Text der Presseerklärung mit den Feststellungen im Einzelnen finden Sie hier.

Die Feststellungen des Landeswahlausschusses beruhen auf den zwischenzeitlichen Überprüfungen des vorläufigen Wahlergebnisses und weichen in geringem Umfang von den vorläufigen Stimmergebnissen aus der Wahlnacht ab.

Die vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Bundestagswahl finden Sie auf der Website www.wahlergebnisse.nrw.

Das endgültige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2025 wird der Bundeswahlausschuss am 14.03.2025 in öffentlicher Sitzung feststellen.

Weitere Informationen der Landeswahlleiterin erhalten Sie auch auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, WhatsApp und X).

Ergänzend weisen wir auf die Website der Bundeswahlleiterin hin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Ver­fahren zur Über­prüfung des vor­läufigen Wahl­er­geb­nisses

Bei jeder Bundestagswahl ist vorgesehen, dass die vorläufigen Stimmergebnisse aus der Wahlnacht in den nachfolgenden Tagen nochmals überprüft werden. Dies geschieht in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst prüfen die Kreiswahlleitungen vor allem die Niederschriften der Wahlvorstände. Gibt es daraus oder aus anderen Gründen Auffälligkeiten, klären die Kreiswahlleitungen diese so weit wie möglich auf. Sie können dazu auch Stimmzettel einzelner Wahlbezirke öffentlich nachzählen lassen. Über die korrigierten Ergebnisse entscheiden die Kreiswahlausschüsse. Deren Beschlüsse werden durch die Landeswahlleiterin rechnerisch überprüft. Sie berichtet dem Landeswahlausschuss, der das so mehrfach geprüfte Landesergebnis hinsichtlich der Zweitstimmen beschließt.

In diesem Prüfverfahren werden bei jeder Wahl in gewissem Umfang Zähl-, Übermittlungs- oder Rechenfehler gefunden und Korrekturen vorgenommen. Sie betreffen erfahrungsgemäß nur einen kleinen Teil der Stimmergebnisse. So auch bei der Bundestagswahl 2025, bei der bei insgesamt mehr als 10,5 Mio. gültiger Zweitstimmen Korrekturen bei in der Summe wenigen tausend Stimmen vorzunehmen waren. Die Korrekturen verteilen sich auf die Landeslisten aller Parteien.

Für das BSW sind jedoch auch diese relativ geringen Veränderungen von besonderem Interesse, da die Partei nach dem vorläufigen Wahlergebnis bundesweit die 5-Prozent-Hürde nur knapp verfehlt hat. Bei der Feststellung des Landesergebnisses in Nordrhein-Westfalen wurden gegenüber dem vorläufigen Ergebnis zusätzliche 1295 Zweitstimmen für das BSW ermittelt. Das sind 0,012 Prozent der gültigen Zweitstimmen in NRW. Sie ergaben sich meist aus Zuordnungsfehlern zu der ähnlich klingenden Partei „BÜNDNIS DEUTSCHLAND“.

Dank an die Wahl­hel­fenden

Landeswahlleiterin Monika Wißmann dankt den vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Nordrhein-Westfalen: „Ihr tatkräftiger Einsatz hat vielen Millionen Wählerinnen und Wählern die Stimmabgabe am Wahlsonntag ermöglicht. Das ist vorbildlich und zeigt, wie lebendig die Demokratie in unserem Land ist.“ Am vergangenen Wahlsonntag haben für die Bundestagswahl in NRW rund 110.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen die Wahlen durchgeführt und am Abend die abgegebenen Stimmen ausgezählt.

Landeswahlleiterin Monika Wißmann in einem Wahllokal mit vier Wahlhelfern.

Nach vor­läufigem Er­gebnis 136 NRW-​Abgeordnete im 21. Deutschen Bun­destag

Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis der Bundestagswahl werden insgesamt 136 Abgeordnete aus NRW in den 21. Deutschen Bundestag einziehen. Unter ihnen sind 64 Abgeordnete, die als Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis gewonnen haben. 72 Abgeordnete erhalten ihren Bundestagssitz über die Landesliste ihrer Partei. Den vollständigen Text der Presseerklärung und eine Liste der gewählten Abgeordneten aus NRW finden Sie hier

NRW hat gewählt: CDU liegt vorn

Bei der heutigen Bundestagswahl hat in NRW die Landesliste der CDU mit 30,1 Prozent der Stimmen am besten abgeschnitten. Es folgen die SPD mit 20,0 Prozent, die AfD mit 16,8 Prozent und GRÜNE mit 12,4 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,2 Prozent der Wahlberechtigten.

Das vorläufige Wahlergebnis für die 64 Wahlkreise in NRW finden Sie unter: www.wahlergebnisse.nrw.

Den vollständigen Text der Presseerklärung finden Sie hier

Wahl­be­tei­ligung in NRW ten­denziell höher als bei der Bun­des­tagswahl 2021

Die Landeswahlleiterin teilte am Mittag mit, dass bis 14.00 Uhr die Wahlbeteiligung in acht ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten in NRW im Durchschnitt bei rund 63 Prozent lag. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021, bei der bis mittags etwa 45 Prozent zur Wahl gingen, ist die Wahlbeteiligung damit in diesen ausgewählten Bereichen tendenziell höher. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen an der Wahl teilzunehmen. Die Wahlräume sind noch bis 18.00 Uhr geöffnet. Den vollständigen Text der Presseerklärung finden Sie hier

Schutz vor Des­in­for­mation

Die Gewährleistung und sichere Durchführung parlamentarischer Wahlen ist für einen demokratischen Staat von höchster Bedeutung. Die Neutralität der Wahlorgane und der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahlen sind Grundbedingung für das Vertrauen in die Wahlorganisation und das Wahlergebnis. Wahlen als Kernstück einer Demokratie müssen geschützt werden. Insbesondere muss die Demokratie vor hybriden Bedrohungen wie Desinformation geschützt werden.

Als Desinformation werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Desinformationen sind beispielsweise Fake News, Verschwörungstheorien oder politisch motivierte Propaganda. Sie können einem überall begegnen, wie auf Social Media, im Gespräch mit Freunden, auf Websites usw.. Wichtigstes Instrument gegen Desinformation sind sachliche und verlässliche Informationen.

Auch Sie können etwas gegen Desinformation tun:

  • Leiten Sie Inhalte nicht ungeprüft weiter
  • Informieren Sie sich aus zuverlässigen Quellen und gleichen Sie diese mit weiteren Quellen ab
  • Lassen Sie sich nicht von anderen manipulieren

Aktuelle Richtigstellungen zu Falschinformationen rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter Bundestagswahl 2025 - Fakten gegen Desinformation und im Bedarfsfall im Internetangebot der Landeswahlleiterin.

Weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern zu hybriden Bedrohungen und Desinformation finden Sie hier.

Sie haben ver­gessen, Ihre Brief­wahl­un­terlagen ab­zu­senden?

Kein Problem! Sie haben immer noch zwei Möglichkeiten Ihre Stimme rechtzeitig abzugeben.

Die erste Möglichkeit ist, den roten Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18.00 Uhr, in einen gekennzeichneten Briefkasten des zuständigen Wahlamts zu bringen. In einem Wahlraum können Sie den roten Wahlbrief nicht abgeben.

Die zweite Möglichkeit ist, mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr einen Wahlraum Ihres Wahlkreises aufzusuchen und Ihre Stimme dort persönlich abzugeben.

Was müssen Sie tun? Nehmen Sie den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen und Ihren Ausweis zur Identitätsfeststellung mit in einen Wahlraum Ihres Wahlkreises.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne den Wahlschein im Wahlraum nicht wählen können. Da Ihr Briefwahlantrag im Wählerverzeichnis vermerkt ist, darf der Wahlvorstand Sie nur gegen Abgabe des Wahlscheines zur Wahl zulassen.

Jetzt steht einer erfolgreichen Wahl nichts mehr im Wege!

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie auch in der Mitteilung Wahlbriefe jetzt zur Post oder zum Wahlamt bringen!

Wahl­briefe sicher verwahrt

Die in den Wahlbüros in den vergangenen Tagen in großer Zahl eingegangenen hellroten Wahlbriefe werden dort unter ständiger Aufsicht entgegengenommen und sicher verwahrt. Sie bleiben bis zum Wahltag verschlossen und werden täglich von den Gemeinden aus den Posteingängen und den Behältnissen der Briefwahlbüros genommen und gesammelt unter Verschluss gehalten. So schreibt es die Bundeswahlordnung vor. Die Verwahrung erfolgt nicht in einer Wahlurne. Dorthinein kommen die weißen Stimmzettelumschläge erst am Wahltag, wenn die Briefwahlvorstände unter den Augen der Öffentlichkeit die roten Wahlbriefe öffnen.

Lan­des­listen für das Land Nordrhein-​Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat am 24. Januar 2025 über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

Lfd. Nr.

Partei (Langbezeichnung)

Partei (Kurzbezeichnung)

1

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

3

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

4

Freie Demokratische Partei

FDP

5

Alternative für Deutschland

AfD

6

Die Linke

Die Linke

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

8

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

10

Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer

-

11

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

12

Volt Deutschland

Volt

13

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

14

Partei des Fortschritts

PdF

15

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

16

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

BSW

17

MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

MERA25

18

WerteUnion

WerteUnion

 

Unter dem folgenden Link „Zugelassene Landeslisten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 30. Januar 2025 mit den zur Bundestagswahl 2025 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern.

 

Wahl­be­ob­achtung

Für das Wahlverfahren der Bundestagswahl gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht in einem oder mehreren Wahlräumen anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Dieses Recht erstreckt sich vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis in der Wahlnacht. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Die öffentliche Kontrolle des Wahlverfahrens dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze.

Was darf ich als Wahlbeobachterin / Wahlbeobachter?

Erlaubt sind

  • Aufenthalt im Wahlraum/Auszählungsraum während der gesamten Zeit.
  • Beobachtung im Wahlraum im Sichtabstand (1-2 Meter Abstand zu Wahlvorstand/Wahltisch/Wahlurne - kein Anspruch auf Sichtbarkeit jeder Einzelheit).
  • Verfolgen der Entscheidungen des Wahlvorstandes.
  • Kurze Nachfragen oder sachliche Hinweise an den Wahlvorstand, wenn z.B. etwas akustisch nicht verstanden wurde.
  • Notizen, Führen eigener Strichlisten.

Nicht erlaubt sind

  • Störungen der Wahlhandlung, z.B. durch laute Geräusche, lautes Reden.
  • Beeinflussung von Wählerinnen/Wählern, z.B. durch Ansprechen, politische Diskussionen zwischen Wahlbeobachtenden, Tragen von Parteisymbolen.
  • Gefährdung des Wahlgeheimnisses, z.B. durch Fotografieren, Filmen, Einblick in Wahlkabine.
  • Einschüchterung z.B. durch falschen Anschein einer öffentlichen Funktion. 
  • Einsichtnahme, Fotografieren von Wahlunterlagen, z.B. Wählerverzeichnis, Ergebniszusammenstellung, Schnellmeldung, Niederschrift.
  • Abfrage von personenbezogenen Daten, z.B. wer bisher gewählt hat.
  • Eingreifen in Entscheidungen des Wahlvorstandes, Diskussionen mit dem Wahlvorstand, Hinterfragen der Entscheidungen.

Hinweis: 
Wahlfehler können durch schriftlichen Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag gerügt werden. 

Der Wahlvorstand 

  • trifft alle erforderlichen Entscheidungen in eigener Verantwortung.
  • sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung und ermittelt das Wahlergebnis.
  • trifft Anordnungen, z.B. bei Überfüllung des Wahlraumes für einen geordneten Zutritt.
  • unterbindet Störungen: Bei gravierenden Störungen, die trotz Ermahnung nicht unterlassen werden, darf der Wahlvorstand störende Personen aus dem Wahlraum verweisen. Er ist dazu auch ohne Hinzuziehung von Ordnungskräften oder Polizei befugt.

Hinweis: Wahlbehinderungen sind nach § 107 StGB strafbar.

Informationsvideos mit Erklärungen der Bundeswahlleiterin zum Ablauf des Wahltages sowie der Stimmenzählung und Dokumentation finden Sie hier:

Lan­des­wahl­aus­schuss für die Wahl des 21. Deutschen Bun­destages

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richterinnen beziehungsweise Richtern des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, für die jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vorgesehen sind.

Für die Auswahl der sechs Beisitzenden im Landeswahlausschuss war das erzielte Stimmergebnis der Parteien bei der Bundestagswahl 2021 im Land Nordrhein-Westfalen ausschlaggebend. Die Beisitzenden wurden daraufhin auf Vorschlag der jeweiligen Parteien von der Landeswahlleiterin berufen.

Der Landeswahlausschuss tritt an folgenden Terminen im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen:

Zulassungssitzung des Landeswahlausschusses am 24. Januar 2025, 10.30 Uhr

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 28 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 41 Bundeswahlordnung (BWO) über die Zulassung der Landeslisten zu entscheiden.

Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses am 30. Januar 2025, 10.30 Uhr  

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 BWG über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zu entscheiden.

Feststellungssitzung des Landeswahlausschusses am 11. März 2025, 14.00 Uhr

Der Landeswahlausschuss stellt nach § 42 Absatz 1 BWG fest, wieviel Stimmen im Land Nordrhein-Westfalen für die einzelnen Landeslisten abgegeben worden sind und stellt nach § 42 Absatz 2 BWG vorläufig fest, welche Bewerber gewählt sind.

Der Landeswahlausschuss zur Bundestagwahl 2025 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzende /

Landeswahlleiterin

Monika Wißmann

Stellvertretende Landeswahlleiterin

Judith Baginski

Beisitzerin

Sandra Kaiser (SPD)

Stellvertretung

Romina Eggert (SPD)

Beisitzerin

Ruth Meiß (SPD)

Stellvertretung

Irina Kögel (SPD)

Beisitzer

Christian Post (CDU)

Stellvertretung

Kirsten Müller-Sander (CDU)

Beisitzer

Roland Rochlitzer (CDU)

Stellvertretung

Thomas Frank (CDU)

Beisitzer

Raoul Roßbach (GRÜNE)

Stellvertretung

Anja von Marenholtz (GRÜNE)

Beisitzer

Raphael Landua (FDP)

Stellvertretung

Thorsten Anders (FDP)

Beisitzer

Martin Seeger (OVG)

Stellvertretung

Thomas Linßen (OVG)

Beisitzer

Dr. Stefan Przygode (OVG)

Stellvertretung

Dr. Andreas Merschmeier (OVG)