
Meldeberechtigte Personen im Zuständigkeitsbereich der Hinweisgeberstelle des Ministeriums des Innern
Meldeberechtigt sind sämtliche Mitarbeitende
- des IM NRW,
- der Kreispolizeibehörden,
- der Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Geschäftsbereich, d.h.
- der Fortbildungsakademie Herne,
- des Instituts für die öffentliche Verwaltung - Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen,
- der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen,
- des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen,
- der Deutschen Hochschule der Polizei,
- des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personal,
- des Landeskriminalamtes,
- des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste.
Die Bezirksregierungen verfügen über eigene Meldestellen.
Überdies sind meldeberechtigt:
- Referendarinnen und Referendare,
- Auszubildende,
- Praktikantinnen und Praktikanten,
- freiwillige Helferinnen und Helfer (z. B. Großveranstaltung),
- Beschäftige von Auftragsnehmerinnen und Auftragsnehmern bzw. Unterauftragsnehmerinnen und Unterauftragsnehmern (z.B. Handwerkerinnen und Handwerkern)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen,
- Beraterinnen und Berater,
- Selbstständige,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Lieferantinnen und Lieferanten und
- sonstige Personen,
soweit diese für die oben genannten Behörden/Einrichtungen tätig sind und in einem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst- oder Arbeitsverhältnis und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses.
Meldungen durch Studierende an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen sowie Deutschen Hochschule der Polizei sind zulässig, soweit sie sich auf Sachverhalte aus dem Zuständigkeitsbereich der HSPV oder dem Zuständigkeitsbereich einer dem Geschäftsbereiches des Ministeriums des Inneren (s.o.) zuzuordnenden Ausbildungsbehörde beziehen.
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