
Häufige Fragen
Grundsätzlich gilt an unübersichtlichen Wald- oder Feldrändern: Runter vom Gas. Sobald ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Sie sofort die Geschwindigkeit erneut reduzieren, das Licht abblenden und hupen. Sobald die akute Gefahrensituation vorbei ist, seien Sie dennoch weiter vorsichtig. Es könnte sich auf der Strecke schnell eine weitere Gefahrensituation auftuen. Wenn eine Kollision unvermeidlich ist, sollten Sie das Lenkrad gut festhalten, versuchen das Fahrzeug in der Spur zu halten und so stark wie möglich abbremsen. Vermeiden Sie ein riskantes Ausweichmanöver.
Halten Sie an einer sicheren Stelle an und bewahren Sie Ruhe. Als Erstes müssen Sie sich und die Unfallstelle absichern. Also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Aufprall verletzt worden, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Sollte das Tier durch den Aufprall verletzt worden sein, fassen Sie es nicht an. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Getötete Tiere hingegen, wenn möglich, an den Fahrbahnrand ziehen (nicht ohne Handschuhe) oder beispielsweise durch ein Warndreieck kenntlich machen. So können Folgeunfälle verhindert werden.
Sollte das Tier verletzt geflüchtet sein, markieren Sie die Unfallstelle. Auch hierfür eignet sich ein Warndreieck oder ein einfaches Taschentuch. So kann ein Jäger, der obligatorisch bei jedem Wildunfall hinzugezogen wird, das verletzte Tier mit speziell ausgebildeten Hunden suchen.
Das Verlassen des Unfallortes ist rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jeder Autofahrer die Verantwortung übernehmen und den Unfall ordnungsgemäß melden. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandenene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.
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